Satzung

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

§2 Zweck

§3 Mitgliedschaft

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§5 Vereinsmittel

§6 Organe

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§7 Mitgliederversammlung

§8 Vorstand

§9 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Vereinszwecks fällt das Vermögen des Vereins an die RWTH Aachen, die es unmittelbar und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke des Lehrstuhls für Informatik 4 (Kommunikation und verteilte Systeme) zu verwenden hat.

§10 Sonstiges